Dann nutzen Sie Ihren Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel!

Sie pflegen einen Angehörigen mit Pflegegrad?

Dann haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel!

Was viele Pflegebedürftige und deren Angehörige nicht wissen, mit einem Pflegegrad (1-5) können Sie sich Pflegehilfsmittel, wie z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder aber auch der Mundschutz erstatten lassen.

Pflegende Angehörige sollen so mit den zuzahlungsfreien Produkten finanziell entlastet werden. Die Kosten hierfür übernimmt monatlich die Pflegekasse in Höhe von bis zu 60€, sie benötigen keine Verordnung vom Arzt. Durch die Corona-Pandemie wurde der Betrag von 40€ auf 60€ erhöht, vorerst bis zum 31.03.2021.

Um den Anspruch nutzen zu können, genügt ein Antrag. Bei diesen Formalitäten beraten und unterstützen wir Sie gern, ob am Telefon oder direkt vor Ort.

Fragen Sie einfach nach!