Liebe Kunden/innen!
Liebe Freunde der Georgs-Apotheken!
Die Bundesregierung stellt jedem „Berechtigten“ für die Monate Januar bis April jeweils
2 x 6 FFP2-Masken zum Schutz vor Corona-Viren zur Verfügung.
Dabei ist eine Eigenbeteiligung von jeweils € 2,00 vorgesehen.
Unser Team der Georgs-Apotheken in Neetze und Bienenbüttel wollte auf diese Eigenbeteiligung für unsere Kunden zu verzichten. Unsere Maßnahme sollte auch dazu motivieren, dass diese Masken großflächig von Jedermann getragen werden. Auch wollten wir unseren Kunden in dieser „trüben Zeit“ mit dieser Maßnahme eine kleine Freude bereiten.
Leider hat das Landgericht Düsseldorf gegen diese Idee in diesen Tagen eine „Einstweilige Verfügung“ erlassen (34 O 4/21)!
Und für Zuwiderhandlungen mit einem Ordnungsgeld bis zur Höhe von € 250.000 gedroht. Zur Begründung führt das Gericht u.a. an:
Der § 6 der Corona-Schutzmaskenverordnung und die Zahlung von zwei Euro durch die Berechtigten dient der gleichmäßigen und sinnvollen Verteilung der FFP2-Masken. Die Masken sollen sinnvoll genutzt und nicht im Überfluss verschwendet werden. Die Berechtigten sollen zur erhöhten Eigenverantwortung angehalten werden…….
Wir sehen uns deshalb gezwungen, in den nächsten Tagen und Wochen, bis es eine endgültige Gerichtsentscheidung gibt, besagte Eigenbeteiligung von € 2,00 zu erheben. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Hoffen wir auf eine schnelle Bewältigung dieser Corona-Krise.
Lassen Sie uns gemeinsam dabei mithelfen!
Herzliche Grüße
Ihr Team aus den
Georgs-Apotheken
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